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   BGH, 10.04.1952 - 5 StR 195/52   

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https://dejure.org/1952,471
BGH, 10.04.1952 - 5 StR 195/52 (https://dejure.org/1952,471)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1952 - 5 StR 195/52 (https://dejure.org/1952,471)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1952 - 5 StR 195/52 (https://dejure.org/1952,471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines unbeachtlichen Strafrechtsirrtums - Irrtum eines Angeklagten im Hinblick auf die Strafbarkeit des Beischlafs zwischen Verschwägerten aufsteigender und absteigender Linie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 671
  • MDR 1952, 436
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 5 StR 195/52
    Der Bundesgerichtshof hält seit der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachenvom 18. März 1952 - GSSt 2/51 - nicht mehr an der Auffassung des Reichsgerichts fest, daß ein sogenannter Strafrechtsirrtum immer unbeachtlich sei und die Schuld des Täters nicht ausschließen könne.
  • BGH, 20.03.1951 - 1 StR 61/50
    Auszug aus BGH, 10.04.1952 - 5 StR 195/52
    Das wird sich bei jüngeren Mädchen vielfach von selbst verstehen und bedarf dann keiner ausdrücklichen Feststellung (BGHSt 1, 71).
  • BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56

    Unrechtsbewußtsein und Schuld

    Dagegen ist dem Urteil 5 StR 195/52 vom 10. April 1952 (NJW 1952, 671) ein so weitgehender Grundsatz nicht zu entnehmen.
  • BGH, 09.12.1952 - 1 StR 495/52
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  • BGH, 24.11.1959 - 5 StR 518/59

    Strafbarkeit eines Schulleiters nach § 174 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) aufgrund

    Der Bundesgerichtshof hat zwar wiederholt entschieden, daß das Merkmal des Mißbrauchs zur Unzucht zu verneinen sei, wenn es sich bei der Minderjährigen um ein geschlechtlich erfahrenes Mädchen handelt und der Anstoß zu den unzüchtigen Handlungen unzweideutig von ihr selbst ausgegangen ist (so BGH 3 StR 96/51 vom 29. März 1951; 5 StR 195/52 vom 10. April 1952; 5 StR 78/53 vom 7. Mai 1953).
  • BGH, 12.11.1953 - 4 StR 438/53
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  • BGH, 19.12.1952 - 1 StR 576/52

    Rechtsmittel

    Das muss besonders dann gelten, wenn die verschiedenen durch die Tat verletzten Strafgesetze dasselbe oder ein nahe verwandtes Rechtsgut schützen, wie hier der § 172 und der § 173 Abs. 2, soweit er den Beischlaf zwischen Verschwägerten auf- und absteigender Linie unter Strafe stellt und damit den engeren Kreis der Familie von geschlechtlichen Beziehungen freihalten will (vgl BGH 5 StR 195/52 vom 10. April 1952 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil 1 StR 495/52 vom 9. Dezember 1952).
  • BGH, 02.11.1954 - 2 StR 392/54

    Rechtsmittel

    Er hat auch in besonders gestalteten Ausnahmefällen den Mißbrauch des Abhängigkeitsverhältnisses verneint, wenn der Täter dieses Verhältnis nicht zur Willensbestimmung der abhängigen Person oder zu ihrer Verführung benutzt hatte, etwa weil die Anregung zur unzüchtigen Handlung von einem geschlechtlich bereits erfahrenen selbständigen Mädchen ausgegangen war (3 StR 96/51 vom 29. März 1951 und 3 StR 324/51 vom 5. Juli 1951; 5 StR 195/52 vom 10. April 1952).
  • BGH, 11.01.1957 - 1 StR 347/56

    Rechtsmittel

    Durch das Verbot des Beischlafes zwischen Blutsverwandten und ebenso zwischen Verschwägerten auf- und absteigender Linie soll der engere Kreis der Familie in seinem sittlichen Bestand geschützt und von geschlechtlichen Beziehungen freigehalten werden (BGHSt 3, 342 ff; BGH NJW 1952, 671 Nr. 21).
  • BGH, 11.03.1955 - 2 StR 514/54

    Rechtsmittel

    Wenn das Unrechtsbewusstsein unteilbar wäre, wie der erste und fünfte Senat ausgeführt haben (BGH MDR 1952, 436; BGHSt 3, 342), würde das ausreichen.
  • BGH, 07.05.1953 - 5 StR 78/53

    Rechtsmittel

    Dem hat sich der erkennende Senat in der Entscheidung 5 StR 195/52 vom 10. April 1952 (auf die sich das angefochtene Urteil in anderem Zusammenhange bezieht) angeschlossen.
  • BGH, 02.02.1954 - 2 StR 628/53

    Rechtsmittel

    Dazu wird von der Strafkammer auf die Entscheidungen des BGH in NJW 1952 S 671 und in NJW 1953 S 471 (diese abgedruckt in BGHSt 3 S 342) Bezug genommen.
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